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Bewertungsanlässe
Eine qualifizierte Wertermittlung dient als Grundlage für Kauf- bzw. Verkaufsentscheidungen, für
Beleihungen oder sonstige Vermögensdispositionen.Jede Immobilie ist individuell, so dass eine
Bewertung erforderlich wird, die den jeweiligen Besonderheiten Rechnung trägt.
Verkehrswertgutachten auch Marktwertgutachten:
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Zur Vermögensübersicht
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Bei Kauf oder Verkauf einer Immobilie
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Bei Erbschaftsauseinandersetzungen / Nachlassregelungen
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Bei Scheidung (Ermittlung des Zugewinns)
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Zur Beleihungswertermittlung
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Zur Ermittlung von Versicherungswerten
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Im Rahmen der Zwangsversteigerung
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Zur Miet- und Pachtwertermittlung (z.B. bei Mieterhöhungsverlangen)
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Zur Bewertung des Wertes von Belastungen (z.B. Überbau oder Baulast)
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Zur Bewertung des Wertes von Rechten (z.B. Wohnungs-, Leitungsrecht)
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Zur Bewertung grundstücksgleicher Rechte (z.B. Erbbau)
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Zur Ermittlung der Anfangs- und Endwerte in Sanierungs- und Entwicklungsgebieten
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Zur Gutachtenprüfung
Begutachtung von:
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Unbebauten Grundstücken
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Eigentumswohnungen
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Einfamilienhäusern / Reihen- u Doppelhäusern
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Mehrfamilienhäusern
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Gewerblich genutzte Gebäude
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Gemischt genutzte Gebäude
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Sonderimmobilien, wie Hotels und Gaststätten
Wertermittlungsgrundsätze
Verkehrswert (Marktwert)
Der Verkehrswert wird in § 194 Baugesetzbuch (BauGB) vom Gesetzgeber eindeutig definiert:
„Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der im Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung
bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen
Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen
Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu
erzielen wäre."
Erläuterung der Faktoren der Legaldefinition:
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ZeitpunktDer Verkehrswert ist ein stichtagsbezogener Wert
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Gewöhnlicher GeschäftsverkehrGrundstückshandel auf dem freien Markt, bei dem Angebot und
Nachfrage den Preis bestimmen
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Rechtliche GegebenheitenDiese beziehen sich auf das öffentliche (Planungsrecht) als auch auf das
private Recht (Nutzungsrechte)
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Tatsächliche Eigenschaften Objektiv fassbare Merkmale (z.B.Grundstücksgröße)
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Lage des Grundstückes Räumliche Einordnung innerhalb des Ortes
•Verfahren der Wertermittlung
Die Verfahren der Wertermittlung sind international sehr unterschiedlich. Für den deutsch-sprachigen Raum
haben sich die Verfahren der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV, Nachfolgerin der WertV)
seit vielen Jahrzehnten bewährt. Sie unterscheiden sich dabei von den Verfahren im englisch-sprachigen
Raum.Nach der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) sind folgende Verfahren zur Ermittlung
des Verkehrswertes heranzuziehen:
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Das Vergleichswertverfahren § 15
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Das Ertragswertverfahren §§ 17-20
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Das Sachwertverfahren §§ 21-23